Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und
Leistungen von ACCRIBIS, nachfolgend Lieferant, liegen die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen zugrunde. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen eines Bestellers haben keine
Gültigkeit.
2.Angebot
Die Angebote sind, soweit nicht
anders vereinbart, kostenfrei. Sie gelten ab Werk. Grafische Entwürfe, statische
Berechnungen o. ä. werden nach Vereinbarung gesondert berechnet. An Angeboten,
Entwürfen usw. behält sich der Lieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Die Angebote, Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern nicht
zugänglich gemacht werden. Bei Nichtannahme des Angebotes sind sie unverzüglich
zurückzugeben. Das Angebot gilt maximal 8 Wochen.
3.
Auftragsbetätigung
Die Auftragsbestätigung ist schriftlich oder per
Fax einzureichen. Durch die Auftragsbestätigung wird die Bestellung oder der
Auftrag verbindlich.
4. Realisierung
Vom Lieferanten
angegebene Realisierungszeiten gelten ab dem Tag der schriftlichen Vorlage der
Auftragsbestätigung beim Lieferanten, bzw. nachfolgend ab dem Tage, an dem der
Auftrag in allen Punkten einwandfrei geklärt ist. Dazu gehört auch die Leistung
einer vereinbarten Anzahlung, Änderungen der Ausführung, welche sich als
technisch notwendig erweisen und dem Besteller zumutbar sind, bleiben dem
Lieferanten vorbehalten. Notwendige Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen o.
ä. gelten als Auftragserweiterung. Der Lieferant ist berechtigt, insoweit von
der versprochenen Leistung abzuweichen, als materialbedingte Struktur- und
Farbabweichungen handelsüblich sind. Der Lieferant ist berechtigt, sich bei
nicht zu vertretender Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten und bei nicht
nur vorübergehenden Leistungshindernissen aufgrund höherer Gewalt vom Vertrag zu
lösen, wenn er den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
informiert und die Gegenleistung des Bestellers unverzüglich
zurückerstattet.
5. Lieferung
Lieferzeitangaben sind
unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Lieferanten, die
Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Beim Versand
auftretende Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme
gegenüber dem Transporteur festgestellt werden.
6.
Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, sind 30% der Auftragssumme
bei der Auftragserteilung anzuzahlen. Die verbleibenden 70% werden fällig 14Tage
nach Rechnungsdatum. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten
sind ausgeschlossen. Bei der Herstellung von Modellen sind 50% der Auftragssumme
bei der Auftragserteilung anzuzahlen. Die verbleibenden 50% werden fällig 14
Tage nach Rechnungsdatum. Aufrechnung und Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen.
7.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen
Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Lieferanten.
8.
Reklamation/Annahmeverweigerung/Rücksendung
Für die Anzeige von
offensichtlichen Mängeln besteht eine Ausschlussfrist von drei Wochen ab
Lieferung. Für die Anzeige von nicht offensichtlichen Mängeln entspricht die
Ausschlussfrist 12 Monate. Die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Nach
Ablauf der Frist erlöschen die Gewährleistungsansprüche. §377 HGB bleibt
unberührt. Scheitert eine Lieferung, weil sich der Besteller im Annahmeverzug
oder Schuldnerverzug befindet, so schuldet er dem Lieferanten eine Schadens- /
Aufwendungsersatzpauschale für die vergeblich versuchte Lieferung in Höhe von 10
Euro. Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt
nicht entstanden, bzw. Aufwendungen nicht vorgenommen worden oder wesentlich
niedriger als die Pauschale sind. Bei berechtigten Mängeln ist der Lieferant zur
Nachbesserung innerhalb einer zu vereinbarenden Frist verpflichtet.
Handelsübliche bzw. handelsbedingte Farbabweichungen oder Materialtoleranzen
stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Ansprüche der
Käufer auf Schadensersatz, die nicht auf Mängel der verkauften Sache beruhen,
sind ausgeschlossen.
9. Gewährleistung
Soweit es das
Gesetz nicht anders vorsieht, gibt der Lieferant auf von ihm gelieferte Produkte
eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Ausgenommen davon sind Leuchtmittel
sowie Sicherungen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn in der
beanstandeten Ware nicht vom Lieferanten bezogene Teile, Betriebsgeräte oder
Zubehör verwendet wurden oder wenn die gelieferte Ware von Dritten nicht
vorschriftsmäßig eingebaut oder vom Besteller ordnungswidrig betrieben worden
ist, bzw. wenn ein vom Lieferanten nicht autorisiertes Unternehmen Eingriffe an
gelieferten Produkten vornimmt.
10.Anwendbares Recht /
Gerichtstandsvereinbarung
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der
Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als
Gerichtsstand wird ausschließlich Dresden vereinbart.
11.
Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der
Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen des Vertrages rechts unwirksam sein oder werden, so soll dadurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige
Bestimmung wird in diesem Fall durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem
Gehalt der rechts unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.